Grund- und Mittelschulen: Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer während des Unterrichts ist an Mittelschulen und Grundschulen verpflichtend, da 7-Tages-Inzidenz über 50 liegt. (gem. BayMBI 2020 Nr. 588 v. 16.10.20)
Regelbetrieb unter Hygieneauflagen unter Beachtung des zwischen dem StMUK und StMGP abgestimmten Rahmen-Hygieneplans.
Das heißt: Weiterhin gilt für alle Personen eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auf dem gesamten Schulgelände außerhalb des Unterrichts.